Bistro-Restaurant in Düsseldorf erfolgreich vermietet
Trotz Corona und Inflation konnte ich als Immobilienmakler ein Bistro-Restaurant in Düsseldorf erfolgreich vermieten – Dank meiner umfangreichen Kundenkartei.
Auszug Wikipedia zu Immobilienmakler
Ein Immobilienmakler ist ein Gewerbetreibender, der eine Gelegenheit für einen Kaufvertrag oder Mietvertrag für Immobilien nachweist oder eine solche Gelegenheit vermittelt und somit als Makler zwischen Eigentümer und Interessenten tätig wird. Kommt durch seine Tätigkeit ein Vertrag zustande, so erhält er eine Provision (auch „Courtage“ genannt), deren Höhe üblicherweise nach dem Kaufpreis bzw. Mietpreis festgelegt wird.
Je nach rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes und der Situation auf dem Immobilienmarkt kann der Fall eintreten, dass die Provision nicht vom Auftraggeber des Maklers, sondern von der anderen Vertragspartei bezahlt wird.
In Deutschland werden Immobilienmakler je nach Gebiet und Marktlage vom Vermieter bzw. Verkäufer oder vom Mieter bzw. Käufer in Anspruch genommen.
In der Praxis werden in Deutschland drei Arten der Vertretung durch den Immobilienmakler unterschieden:
Der qualifizierte Alleinauftrag bedeutet für den Makler größtmögliche Sicherheit, da der Auftraggeber nicht selbst tätig werden darf und alle Interessenten für das Objekt an den Makler verweisen muss. Da dies den Verkäufer sehr einschränkt, verlangt die Rechtsprechung, dass die Hinzuziehungs- und Verweisungsregelung zu ihrer Wirksamkeit des individuellen Aushandelns bedarf. Alleinaufträge müssen zum Schutz des Auftraggebers befristet sein.
Das Recht des „Zivilmaklers“, zu dem auch der Immobilienmakler gerechnet wird, ist in den §§ 652–654 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und stammt in seiner Formulierung aus dem Jahr 1896. Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz führte allerdings zu keiner Novellierung dieser Vorschriften, so dass im BGB nach wie vor von „Mäkler“ und von „Mäklerlohn“ die Rede ist. Konzipiert wurde das Maklerrecht als einseitiges sogenanntes „Glücksgeschäft“. Nach dem Gesetz muss ein mit der Verkaufsvermittlung einer Immobilie beauftragter Makler nichts tun. Der Auftraggeber seinerseits kann den Auftrag jederzeit zurückziehen, die Angebotsbedingungen ändern und auch sonst tun und lassen was er will („Prinzip der Entscheidungsfreiheit des Auftraggebers“). Für eine gewerbsmäßige Maklertätigkeit ist es untauglich, so dass Makler und Auftraggeber in der Regel vom Gesetzesrecht abweichende Vereinbarungen treffen.
Das Maklerrecht ist heute hauptsächlich Richterrecht. Das Problem dabei ist allerdings, dass das Gesetzesrecht trotz seiner offenkundigen Schwächen Leitbildcharakter für die Rechtsprechung hat, so dass ein zu weitgehendes Abweichen vom Gesetz im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen (z. B. beim sogenannten qualifizierten Alleinauftrag) zur Nichtigkeit führt.
Die Maklercourtage wird bei Abschluss des vermittelten Vertrags fällig, so dass jede Vorleistung eines Maklers auf dessen eigenes Risiko erfolgt. Das entspricht im Übrigen auch den üblichen Vereinbarungsinhalten von Alleinaufträgen.
Der deutsche Immobilienmakler benötigt neben der Anmeldung seines Gewerbes in jedem Fall eine behördliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung zur Ausübung seiner Tätigkeit. Diese Erlaubnis umfasst
von Verträgen über
Er erhält für seine erfolgreichen Bemühungen (Erfolgsprinzip) eine Courtage (Maklerprovision). Zur Vermittlung einer Immobilie wird ein Maklervertrag mit dem Anbieter und/oder dem Nachfrager geschlossen. Dieser / diese fungieren als Auftraggeber des Immobilienmaklers. Wesentlicher Inhalt ist das so genannte Provisionsversprechen (Courtage) des oder der Auftraggeber, wenn die Tätigkeit des Maklers den angestrebten Erfolg bewirkt. Der Maklervertrag kann schriftlich, mündlich oder durch konkludentes (schlüssiges) Verhalten abgeschlossen werden.
Trotz Corona und Inflation konnte ich als Immobilienmakler ein Bistro-Restaurant in Düsseldorf erfolgreich vermieten – Dank meiner umfangreichen Kundenkartei.
Werden Sie Tippgeber für Immobilien Verkäufe oder Vermietungen. Erhalten Sie eine attraktive Prämie für Ihren heißen Tipp!
In zentraler Lage von Krefeld steht ein Imbissbetrieb zur Vermietung an. Der vollständig inventarisierte Betrieb kann gegen eine Ablöse übernommen werden.
Zum diskreten Verkauf steht eine kleine Gewerbefläche in einem beliebten Stadtteil von Düsseldorf. Ihr Immobilienmakler für Düsseldorf und Umgebung.
Im Auftrag der Eigentümer biete ich Ihnen eine historische Villa im Bergischen Land zu Kauf an. Als Anlageobjekt oder zur eigenen Nutzung.
Im Alleinauftrag verkaufe ich ein lukratives Restaurant mit Hotelzimmer auf 2 Grundstücken im Ennepetal-Ruhr-Kreis nahe dem Bergischen Land.
Im Auftrag des Eigentümers verkaufe ich ein zentral gelegenes Ladenlokal in Düsseldorf. Es eignet sich als Gastronomie, Büro oder Einzelhandel.
Ich vermittle 2 potentielle Gewerbeflächen, die als Gastronomie betreiben werden sollen. Ihr zuverlässiger Immobilienmakler aus Grevenbroich.
Trotz Corona konnte ich für einen Imbissbetrieb einen qualifizierten nachmieter finden. Ihr Immobilienmakler für Kreis Neuss und Düsseldorf.
Trotz Corona konnte das Börsencafé in der neusser Innenstadt erfolgreich vermietet werden. Ihr Immobilienmakler für Kreis Neuss und Düsseldorf.