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Darf Ihr Mieter untervermieten?

Darf Ihr Mieter untervermieten

👉 Ist es Ihrem Mieter erlaubt, die von Ihnen gemietete Wohnung unterzuvermieten?

Nur in Ausnahmefällen ist es ihm erlaubt, die Wohnung ohne Ihre Zustimmung unterzuvermieten. Dazu zählt die Untervermietung an nahe Familienangehörige wie Ehepartner und Kinder. Doch will er sie an fremde Personen vermieten, oder auch nur ein Zimmer davon, ist Ihre Erlaubnis von Nöten.

👉 Wer gilt im Falle einer Untervermietung als Vermieter? Ihr Mieter oder Sie selbst?

Sie – als Eigentümer der Immobilie – gelten auch bei einer Untervermietung durch Ihren Mieter als offizieller Vermieter.

👉 Ab wann müssen Untermieter angemeldet werden?
Hier gelten die selben Regelungen wie auch für Ihren Mieter. Der Untermieter muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro anmelden.

Wurde die Untervermietung nicht bei Ihnen angefragt, können Sie Schadensersatz einfordern und auch eine außerordentliche Kündigung erwirken!

Der Deutsche Mieterbund schreibt dazu:

Ohne Erlaubnis des Vermieters darf ein Mieter seine Wohnung oder einzelne Zimmer der Wohnung nicht an Dritte untervermieten. Stimmt der Vermieter nicht zu, hat der Mieter nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) im Gegenzug das Recht, das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Das gilt auch dann, wenn Mieter und Vermieter einen Zeitmietvertrag abgeschlossen oder das Kündigungsrecht des Mieters zeitlich befristet ausgeschlossen haben.

Geht es um die Wohnung insgesamt, ist der Vermieter in seiner Entscheidung frei, ob er der Untervermietung zustimmt oder nicht. Seine Erlaubnis ist auch notwendig, wenn der Mieter auszieht und der Sohn oder die Tochter die Wohnung übernehmen wollen.

Will der Mieter nur einen Teil der Wohnung untervermieten, das heißt einzelne Zimmer, hat er Anspruch auf die Vermietererlaubnis, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat, also persönliche oder wirtschaftliche Gründe. Typische Fälle hierfür sind, so der Deutsche Mieterbund, wenn die Wohnung für den Mieter zu teuer wird oder er nicht länger allein in der Wohnung leben möchte. Selbst wenn der Mieter Geschwister aufnehmen will, muss er entsprechende Gründe vorweisen können.

Anders, wenn der Mieter Eltern oder Kinder in seiner Wohnung aufnehmen will. Hier muss er den Vermieter nicht um Erlaubnis fragen. Will der Mieter dagegen mit einem Lebensgefährten zusammenziehen, muss der Vermieter gefragt werden. Der muss aber in aller Regel seine Zustimmung erteilen.