Das schriftliche Kaufangebot
Entscheiden Sie sich nach der Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung für einen Kauf, so können Sie dem Verkäufer ein Kaufangebot unterbreiten. Es kann durchaus sein, sofern Sie Interesse bekunden, dass Sie von diesem sogar dazu aufgefordert werden.
Kaufangebote sind ein übliches Verfahren am Immobilienmarkt. Eine gesetzliche Form gibt es hingegen nicht, jedoch haben sich einige formelle Angaben etabliert, die ein Kaufangebot für eine Immobilie beinhalten sollte. Auf Grundlage des Kaufangebots können Sie zudem in die Preisverhandlungen gehen. Wie hoch der Preis Ihres Kaufangebots ist, hängt einerseits von Ihren persönlichen, finanziellen Mitteln ab, andererseits von dem ermittelten Wert der Immobilien.
Das Kaufangebot auf einen Blick:
- Das Kaufangebot bekundet Ihr Interesse an dem Kauf einer Immobilie.
- Eine gesetzlich festgelegte Form gibt es nicht, aber branchenübliche Formulierungen.
- In Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler übernimmt dieser die Kaufangebotserstellung.
Das schriftliche Kaufangebot
Sie haben eine Immobilie besichtigt, die Unterlagen eingehend geprüft und sich entschlossen, das Objekt zu kaufen? Dann geben Sie nun ein schriftliches Kaufangebot ab. Damit bekunden Sie das ernsthafte Interesse und bekräftigen Ihren Wunsch des Kaufs. Ein von Ihnen gestelltes Kaufangebot ist für keine Partei „rechtlich“ bindend. Jedoch lassen Sie den Verkäufer wissen, zu welchem Preis Sie bereit sind, das Objekt verbindlich zu kaufen. Gleichzeitig dient das Kaufangebot als Grundlage für Preisverhandlungen. In Ihrem Kaufangebot definieren Sie direkt den Preis, den Sie bereit sind zu zahlen. Sie haben die Möglichkeit, in Ihrem Kaufangebot die Höhe der Summe zu begründen. Sie können beispielsweise Mängel aufführen, die darlegen, warum Sie nicht den vollen Kaufpreis zahlen. Ebenso können Sie die Wertermittlung als Grundlage heranziehen.
Als erfahrener Immobilienmakler begleite ich Sie gerne bei Ihrem Immobilienvorhaben und berate Sie im Vorfeld.
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