Erschließung eines Grundstücks
Wird ein Neubau geplant 🏡, so kommt es im ersten Schritt zur Erschließung des Grundstücks. Damit ist nichts anderes gemeint, als das Grundstück zugänglich zu machen, damit Sie darauf Ihr Traumhaus errichten können.
Die Erschließung ist also die Grundvoraussetzung, um eine Baugenehmigung zu erhalten ☝️.
Um ein Grundstück erschließen zu können, muss ein Bebauungsplan gemäß § 125 BauGB vorhanden sein. In diesem wird festgelegt, was auf dem Grundstück erlaubt ist und was nicht. Als Eigentümer des Grundstücks müssen Sie einen Antrag auf Grundstückserschließung stellen. Wird Ihrem Antrag zugestimmt, übernimmt die zuständige Gemeinde die Erschließung.
Die Erschließungskosten sind recht hoch 💶 und haben schon manche Baufinanzierung ins Wanken gebracht. Diese sind abhängig von der Lage des Grundstücks, den Preisen sowie der kommunalen und regionalen Regelungen.
Bevor Sie über den Verkauf eines unerschlossenen Grundstücks nachdenken, sollten Sie sich beim lokalen Bauamt kundig machen.
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