Das EU-Parlament hat für eine umfassende Sanierungspflicht abgestimmt, die geschätzt 30-35 Millionen Immobilien in der Europäischen Union betrifft. Doch eine Sanierungspflicht ist nicht neu. Sobald ein neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird, tritt die sogenannte Nachrüstungspflicht in Kraft. Dies gilt bereits in Deutschland (EnEV).
Was bedeutet die EU Sanierungspflicht für Immobilien?
Das EU Parlament hat einen Plan herausgegeben, wonach alle Immobilien bis 2030 auf die Energieklasse E und bis 2033 auf D modernisiert werden sollen. Fördermittel aus EU Mitteln sollen zwar freigegeben werden, jedoch ist die Höhe der Fördermittel noch nicht beschlossen.
Die Herausforderung: Bereits jetzt steht der Baupreisindex (November 2022) bei 171,80%! Handwerker sind ausgebucht und klagen über fehlende Fachkräfte. In einigen Bereichen gibt es Lieferkettenprobleme. Und nun müssen in 10 Jahren Fenster, Dämmstoffe, neue Heizungen und Photovoltaik-Anlagen für über 30 Millionen Immobilien verbaut werden. Zusätzlich steht der Aufbau der Ukraine an, sobald der Krieg beendet wurde. Zudem sind die Stromleitung der Netzversorger für Wallboxen und Wärmepumpen nicht stark genug. Es muss noch viel geschehen, um die hoch gesteckten Ziele der Politik zu erreichen.
Die einzelnen Mitgliedsstaaten müssen dies nach der noch zu erfolgenden Gesetzgebung umsetzen und kontrollieren. Ob und wie eine Nichterfüllung der Ziele geahndet wird, steht auch noch nicht fest. Bis jetzt ist es nur eine Abstimmung, schlägt aber bereits hohe Wellen. Laut einer Schätzung der KfW-Bank könnte dieses Vorhaben in Deutschland den Mietern und Eigentümern 254 Milliarden Euro kosten.
Welche Auswirkung hat der EU-Beschluss zur Sanierungspflicht?
Immobilien, die einen hohen Bedarf an Sanierungsmaßnahmen aufweisen, werden nun im Wert drastisch fallen. Die Frage ist auch, wie viele Eigenheimbesitzer sich eine umfassende Modernisierung überhaupt leisten können. Top Moderne Immobilien, die eine exzellente Energieklasse vorweisen können, werden nun im Wert steigen.
Betrifft Sie die Sanierungspflicht aus dem EU Erlass?
Wenn Ihre Immobilie die Energieklasse F, G oder H hat, sind Sie von der geplanten EU Sanierungspflicht betroffen. Ob eine Modernisierung oder ein Verkauf sinnvoll ist, muss für jede Immobilie individuell entschieden werden. Sollte Ihnen bewusst sein, dass eine Modernisierung für Sie nicht in Frage kommt, sollten Sie so schnell wie möglich über einen Verkauf Ihrer Immobilie nachdenken. Je näher die von dem EU Parlamenten abgestimmten Fristen kommen, je teurer und schwieriger könnte eine geforderte Sanierung werden. Viele Immobilieneigentümer werden versuchen, das Thema auszusitzen, bis es 2030 keine verfügbaren Handwerker und Baumaterialien gibt, da es dann 5 vor 12 ist.
In meinem Netzwerk befinden sich mehrere Firmen und Investoren, die gezielt energetisch schwache Immobilien kaufen, modernisieren und anschließend neu vermieten. Es geht hierbei vorrangig um Zwei- und Mehrfamilienhäuser. Diese Immobilienfirmen verfügen über finanzielle Mittel und planen langfristig mit Renditen aus Immobilien. Einfamilienhäuser mit energetischem Modernisierungsbedarf werden oft von lokalen Unternehmern gekauft, die mit ihrem Netzwerk ein Wohnhaus sanieren.
Ein Teilverkauf Ihrer Immobilie ist keine Lösung, um die Anforderungen zur Modernisierung zu finanzieren. Die Finanzaufsicht BAFIN und Verbraucherschützer raten dringend von Teilverkäufen ab.
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