Immobilientipps im Scheidungsfall
Und was passiert mit der gemeinsamen Immobilie? Nach der Trennung oder bei der Scheidung müssen Sie sich mit Ihrem Ex-Partner diesbezüglich verständigen. Dabei gibt es Folgendes zu beachten:
✔️ Sind Sie beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, können Sie nur gemeinsam entscheiden, was mit der Immobilie passieren soll.
✔️ Ist einer von Ihnen nicht im Grundbuch eingetragen, gelten die Beträge, die derjenige für den Erwerb und die Unterhaltung der Immobilie geleistet hat, als Beitrag zum Familienunterhalt. Haben Sie keine Vereinbarung für diesen Fall getroffen, sollten Sie sich mit dem Ex-Partner auf einen Ausgleich einigen, da er ja durch Ihre Beiträge einen Zugewinn erreicht hat.
✔️Im günstigsten Fall einigen Sie sich darauf, dass die Immobilie entweder vermietet oder verkauft wird und Sie sich Mieterträge oder Verkaufserlös teilen. Möchte einer von Ihnen die Immobilie behalten, müssen die (finanziellen) Übernahmemodalitäten geklärt werden.
❌ Können Sie sich nicht einigen, bleibt die Teilungsversteigerung – eine öffentliche Zwangsversteigerung, bei der Sie mitbieten können. Oft liegt der erzielte Preis aber unter dem Wert der Immobilie.
❌ Besichtigungen sollten von einer neutralen Person durchgeführt werden. Wenn sich Käufer unwohl wegen Ihrer Situation fühlen, schreckt dies wohlmöglich ab.
Lassen Sie sich in solch einem Fall gern von mir helfen. Mit meiner Erfahrung finden wir eine Lösung für alle beteiligten Parteien. Unser eigene Immobilie war auch ein Scheidungshaus. Dies haben wir über einen lokalen Immobilienmakler gekauft und die Eigentümer nie getroffen.
Ihr persönlicher Immobilienmakler!
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