Immobilien Grevenbroich Neuss Jüchen Düsseldorf
👉 Ist es Ihrem Mieter erlaubt, die von Ihnen gemietete Wohnung unterzuvermieten? Nur in Ausnahmefällen ist es ihm erlaubt, die Wohnung ohne Ihre Zustimmung unterzuvermieten. Dazu zählt die Untervermietung an nahe Familienangehörige wie Ehepartner und Kinder. Doch will er sie an fremde Personen vermieten, oder auch nur ein Zimmer davon, ist Ihre Erlaubnis von Nöten.…
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Bei Wohnungsübergabe unbedingt beachten: Es gibt viele Umstände, die ein Mieter-Vermieter von Beginn an stören könnten.