Vermietete Wohnung verkaufen
Selbstverständlich lassen sich vermietete Wohnungen gut verkaufen, doch folgende Punkte sollten nicht außer Betracht gelassen werden:
❗ Prüfen Sie Ihren Kaufvertrag, um herauszufinden, ob Ihr Mieter ein Vorkaufsrecht hat!
Das bedeutet, dass der Mieter schon vor Aufteilung der Eigentumsverhältnisse die Wohnung angemietet hat. Diese Information ist in Ihrem Kaufvertrag zu finden. In diesem Fall hat Ihr Mieter eine festgesetzte Frist, um zu entscheiden, ob er die Wohnung kaufen möchte.
❗ Informieren Sie den Mieter auch ohne Vorkaufsrecht über den Verkauf!
Eventuell kommt vom zukünftigen Eigentümer eine Eigenbedarfskündigung auf ihn zu. Deswegen sollte der Mieter frühzeitig seine Möglichkeiten abwägen können.
❗ Holen Sie die Zustimmung ein, aktuelle Fotos der Wohnung zu machen und zu verwenden! Immobilienanzeigen mit Fotos sind viel ansprechender und führen zu mehr Interessenten.
❗ Informieren Sie Ihren Mieter frühzeitig über Besichtigungen!
Auch Ihre Mieter haben Termine und Verpflichtungen und müssen sich die Besichtigungen einplanen. Besprechen Sie gemeinsam mit dem Mieter, wann es ihm am besten passt, dass es nicht zu Unstimmigkeiten kommt.
Laut § 577 BGB besteht für den Mieter ein Vorkaufsrecht für seine Wohnung, wenn diese erstmals in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird und durch den Vermieter an einen Erstkäufer verkauft werden soll. Nach § 2034 BGB steht Miterben ein Vorkaufsrecht zu, wenn ein anderer Miterbe seinen Immobilienteil verkaufen will.
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